Forderungsmanagment, Forderungseinzug und Vollstreckung

Verschwenden Sie nicht Ihre Zeit mit lästigen Mahnungen. Wir übernehmen dies für Sie und geben Ihnen die Möglichkeit, sich wieder aufs Kerngeschäft zu konzentrieren. Sofern Sie bereits über ein eigenes firmeninternes Mahnwesen verfügen, bieten wir Ihnen eine Analyse, Optimierung und Anpassung an die griechischen wirtschaftlichen Gepflogenheiten und juristischen Besonderheiten an.

Unser eigenes Mahnwesen wird individuell Ihren Bedürfnissen und den jeweiligen Besonderheiten des Schuldners angepasst. Da wir Rechtsanwälte mit Zulassung in Griechenland und Deutschland beschäftigen, können wir Ihnen unsere Lösungen im Forderungsmanagement für beide Länder gleichzeitig anbieten. Wir können beispielsweise ein Mahnverfahren außergerichtlich und gerichtlich in Deutschland beginnen und bei Bedarf den in Deutschland erlangten Vollstreckungstitel in Griechenland für Sie vollstrecken. Bei Verfahren, die ausschließlich in Griechenland geführt werden, bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

·          Vorbereitung und Ausführung einer unternehmenseigenen Abmahnung des Schuldners.

·          Telefonische Zahlungsaufforderung des Schuldners. 

·          Unsere eigene schriftliche anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

·          Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder Einreichung der Klage.

·          Bei Bedarf einstweiligen Rechtschutz.

·          Erlangung eines vollstreckbaren Titels.

·          Vollstreckung.

Um unnötige Kosten zu vermeiden, versuchen wir im Vorwege so viele Informationen wie möglich über den Schuldner einzuholen. Kostspielige gerichtliche Mahnverfahren empfehlen wir faktisch nur, wenn wir immobiles Vermögen des Schuldners in Griechenland ausfindig machen oder erhebliche Gehaltsforderungen des Schuldners vorfinden, die gepfändet werden können.

 

Europäischer Vollstreckungstitel / Europäischer Mahnbescheid

Zwangsvollstreckung in Griechenland

Das bisher umfassendste Instrument der europäischen grenzüberschreitenden Vollstreckung wurde mit der europäischen Verordnung 44/2001 geschaffen. Die Verordnung ermöglicht es, Urteile, die in einem Mitgliedstaat der EU ergangen sind in einem anderen Mitgliedstaat der EU zu vollstrecken. Sie können daher gegen Ihren Schuldner in Deutschland klagen und anschließend in dessen Immobilie in Griechenland vollstrecken.  Grundvoraussetzung der Vollstreckung ist allerdings, dass das deutsche Urteil nach den Vorgaben der europäischen Verordnung von den griechischen Gerichten für vollstreckbar erklärt wird.  

Europäischer Vollstreckungstitel

Ein weiteres Instrument der grenzüberschreitenden Vollstreckung wurde mit dem Europäischen Vollstreckungstitel geschaffen (EG Verordnung 805/2004). Sein entscheidender Vorteil besteht darin, dass er gleich in dem Mitgliedstaat beantragt und erstellt wird, in dem auch die Klage eingereicht wurde. Mit einer Übersetzung des Europäischen Vollstreckungstitels und der Entscheidung des Gerichts kann dieser Titel in jedem EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme Dänemarks) vollstreckt werden. Der Anwendungsbereich des Europäischen Vollstreckungstitels ist allerdings auf unbestrittene Geldforderungen aus dem Zivil- und Handelsrecht beschränkt.

Europäischer Mahnbescheid

Der Europäische Mahnbescheid (EG Verordnung 1896/2006) wird ab dem 12.12.2008 EU-Bürgern die Möglichkeit bieten, in einem anderen EU-Mitgliedsland ein vereinfachtes europäisches Mahnverfahren einzuleiten. Unsere Kanzlei bereitet sich darauf vor, Ihnen dieses neue europäische Verfahren ab dem 12.12.2008 anbieten zu können. Mehr zum aktuellen Stand erfahren Sie hier.

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (EG Verordnung 861/2007) wird ab dem 01.01.2009 eingeführt und gibt Ihnen das Recht, bei Forderungen, die 2000 € nicht überschreiten mit einem standardisierten, vereinfachten schriftlichen Verfahren gegen einen Schuldner in einem anderen Mitgliedstaat der EU vorzugehen. Unsere Kanzlei bereitet sich darauf vor, Ihnen dieses neue europäische Verfahren ab dem 01.01.2009 anbieten zu können. 

Aktuelle Themen unserer Kanzlei