Investitionen in Hotels und Gewerbeimmobilien in Griechenland

Positionieren Sie sich für die Zeit nach Covid-19. Langfristig planende Investoren schauen in die Zukunft und auf die beständigen Vorteile eines Standorts und der einzelnen Branchen. Die Touristikbranche stellt seit Jahrzehnten einen solchen erfolgreichen Wirtschaftszweig Griechenlands dar. Ebenso haben sich die Gewerbeimmobilien positiv entwickelt. 

Bei AP & Generalis haben wir zahlreiche ausländische Unternehmen bei Ihren Investitionen in Griechenland in diesen Branchen begleitet. Neben den Investitionen in Hotelanlagen und Gewerbeimmobilien unterstützt Sie unser Team von erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auch beim laufenden Betrieb Ihrer Hotelanlage oder Ihres Gewerbebetriebs in Griechenland und bietet Ihnen effiziente und ergebnisorientierte Lösungen in allen relevanten Fragen. Pachtverträge für die Vermietung der Hotelanlage, gewerbliche Mietverträge, Managementverträge, Allotment- und Garantieverträge mit Tour- Operators, saisonale Arbeitsverträge und alle anderen Themen, die für den Betrieb Ihres Hotels oder Ihrer Gewerbeeinheit in Griechenland relevant sind, sind unser Tagesgeschäft.

Wir bieten Ihnen ein eingespieltes Team von 12 qualifizierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die alle erforderlichen Rechtsgebiete abdecken und bei umfangreicheren Investitionen auch die notwendigen Kapazitäten aufbringen. Wir beraten Sie effizient und ergebnisorientiert und stellen ein auf ihr Projekt zugeschnittenes Team zusammen, das von erfahrenen Gesellschaftsrechtlern und M & A-Experten geführt wird. Ergänzt wird es von weiteren spezialisierten Kolleginnen und Kollegen anderer Rechtsdisziplinen, wie z. B. dem Arbeits- oder Immobilienrecht, um Fragestellungen und Auswirkungen ganzheitlich zu erfassen und somit dem besten Ergebnis zuzuführen.

Wir unterstützen Sie sowohl bei der „klassischen“ Hotelakquise durch einen Share- oder Asset-Deal, als auch beim direkten Erwerb von Hotelanlagen aus öffentlichen Versteigerungen – die in Griechenland nunmehr online stattfinden – oder aus insolvenzähnlichen Verfahren, aus der Sonderverwaltung sowie bei der Teilnahme am Bieterverfahren des griechischen Privatisierungsfonds.

Je nach Ausgestaltung des Investitionsvorhabens bilden und bieten wir Ihnen Beraterteams mit deutschsprachigen:

  • Steuerberatungsgesellschaften
  • Bauingenieur- und Architekturbüros
  • Wertgutachter- und Immobilienberatergesellschaften
  • Zertifizierungsgesellschaften (z. B. TÜV Austria)

Der Kauf einer Hotelanlage weist einige Besonderheiten auf, die vom Investor berücksichtigt werden müssen. Die rechtliche Due-Diligence umfasst – über die übliche Corporate-Due-Diligence der Zielgesellschaft hinaus – auch folgende Prüfungspunkte:

  • grundbuchrechtliche Prüfung der Hotelimmobilie und Abklärung der Eigentumsverhältnisse sowie der etwaigen dinglichen Belastungen der Immobilie
  • erforderliche Genehmigungen und Lizenzen (Betriebsgenehmigung, Hotelklassifizierung, Umweltgenehmigung, Baugenehmigungen, Food & Beverage-Genehmigungen, d. h. etwaige Restaurant-/Bargenehmigungen, Poolgenehmigungen, Brandschutzgenehmigungen usw.)
  • Arbeitsverhältnisse, unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen Tarifverträge für die Angestellten in Hotelbetrieben, Managementverträge
  • etwaige Material-Agreements (Allotment- & Garantieverträge mit Reiseveranstaltern, Mietverträge mit Dritten, Hotelmanagementverträge usw.)
  • Rechtsstreitigkeiten
  • Markenrechte
  • wettbewerbsrechtliche Aspekte (Fusionskontrolle)
  • Versicherungen

Die Ergebnisse unserer Prüfung werden in einem ausführlichen Due-Diligence-Bericht präsentiert. Auch werden die wichtigsten Findings, die von wesentlicher Bedeutung für die Transkation sind, in einem Red-Flag Due-Diligence-Bericht präsentiert, um einen Überblick über die potenziellen Risiken der Transaktion zu verschaffen.

Gestützt auf die Findings der Due-Diligence setzen wir auch die erforderliche Dokumentation zur Umsetzung der Transaktion auf, vom Letter of Intent bis zum Share-Purchase-Agreement (SPA).

Für Ihre qualifizierte Beratung im Einzelfall stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs jederzeit für ein Beratungsgespräch in Athen oder Berlin und natürlich telefonisch oder per Videokonferenz (Teams, Zoom, Skype) zur Verfügung.