Handelsrecht und Vertragsgestaltung in Griechenland

Haben Sie für den Vertrieb Ihrer Waren und Dienstleistungen in Griechenland bzw. Südosteuropa die richtigen Partner vor Ort gefunden? Oder planen Sie den Ausbau von bestehenden Kooperationen in erweiterten Vertriebsnetzwerken in Griechenland? Das neue oder bestehende Vertragsverhältnis sollte für Ihr Unternehmen in Griechenland rechtlich sicher umgesetzt werden. Anzupassen sind auch ergänzende Vertriebsangebote über Onlinemarketing, Network-Marketing-Vertrieb, sowie Kooperationsverträge mit neuen Vertriebspartnertypen, wie OnlinemarketerInnen, InfluencerInnen, YoutuberInnen oder BloggerInnen/NetworkerInnen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten und Vorgaben des griechischen Rechts.

Als führende deutsch-griechische Wirtschaftskanzlei beraten wir Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum in allen Fragen des griechischen Handelsrechts an unseren Standorten in Athen, Thessaloniki und Berlin. Mit Augenmaß und größter Sorgfalt gestalten wir Ihre Verträge mit Handelsvertretern, Vertragshändlern oder sonstigen Vertriebs- und Marketingpartnern in Griechenland. Wir begleiten Sie auf Wunsch bei den Vertragsverhandlungen mit lokalen Vertriebs- oder Kooperationspartnern in Athen oder Thessaloniki. Wir schützen Sie durch klare Regelungen zur Rechtswahl und der richtigen Ausgestaltung von Lizenzregelungen, Wettbewerbsverboten oder Kundenschutzklauseln. Damit Ihr lokaler Vertriebspartner auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen ein Einzelunternehmer verbleibt und nicht als Ihr griechischer Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtliche Ansprüche geltend macht. Oder Ihren Kundenstamm für sein eigenes Unternehmen beansprucht.

AP & Generalis, Ihre deutsche Wirtschaftskanzlei in Griechenland, unterstützt Sie in folgenden Bereichen des griechischen Handels- und Vertriebsrechts in Griechenland:

  • Begleitung internationaler Unternehmen beim Eintritt in den griechischen Markt;
  • Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und Anpassung bestehender AGB an die Vorgaben des griechischen Rechts;
  • Rechtliche Betreuung bei der Beendigung oder Umgestaltung von Handels- und Vertriebsverträgen in Griechenland;
  • Gestaltung, Überprüfung und Überarbeitung von Verträgen aus dem Bereich des Handels- und Vertriebsrechts;
  • Anpassung von Franchiseverträgen an die Vorgaben des griechischen Rechts;
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen in Griechenland und Deutschland;
  • Rechtliche Ausgestaltung von Lizenzregelungen, Wettbewerbsverboten oder Kundenschutzklauseln nach griechischem Recht;
  • Abwehr von Provisionsansprüchen, Handelsvertreterausgleichsansprüchen, Ansprüchen von Versicherungsvertretern oder Maklern;
  • Prozessführung griechenlandweit in handelsrechtlichen/vertriebsrechtlichen Gerichtsverfahren vor ordentlichen Gerichten, Schiedsgerichten oder Mediationsverfahren.

Der Fachbereich des Handels- und Vertriebsrechts in Griechenland wird von zwei Partnern und zwei Associates unserer Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt und ist entsprechend in die laufende Beratung der Unternehmen eingegliedert.

Für Ihre qualifizierte Beratung im Einzelfall stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs jederzeit für ein Beratungsgespräch in Athen oder Berlin und natürlich telefonisch oder per Videokonferenz (Teams, Zoom, Skype) zur Verfügung.