Erneuerbare Energien

Ihr Unternehmen sucht auf dem griechischen Markt einen verlässlichen Partner in rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen bei der Realisierung von Photovoltaikanlagen, Windenergie-Projekten oder im Bereich der Biogasanlagen? Sie planen Ihre Expansion in Griechenland durch Übernahme von bestehenden Projekten und benötigen ein erfahrenes Team, das Sie bei der Übernahme der Projekte oder der Projektgesellschaften sowie im laufenden Tagesgeschäft umfassend unterstützt?

Unser Team für erneuerbare Energien der Rechtsanwaltsgesellschaft AP & Generalis unterstützt Sie vollumfänglich bei der Übernahme von bestehenden Projekten oder von Projektgesellschaften sowie im laufenden Tagesgeschäft.

Wir beraten in sämtlichen Rechtsfragen der Entwicklung, der Errichtung und des Betriebs sowie des An- und Verkaufs von Projekten der Erneuerbaren Energien und bieten Ihnen ein eingespieltes Team von qualifizierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Unsere Rechtsberatung umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Unterstützung bei der Verwirklichung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien (Windparks, Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen, Wasserkraft- und Solarthermieanlagen)
  • Unterstützung bei Genehmigungsverfahren
  • Durchführung von Due-Diligence bei der Übertragung von Projekten oder Projektgesellschaften, insbesondere in Bezug auf die Betreiberrechte jedes einzelnen Projekts, sowie in Bezug auf die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten der betreffenden Projektgesellschaft und ihrer Beteiligungen
  • Vertragsgestaltung bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträgen
  • Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen vom Letter-of-Intent bis zum Signing und darüber hinaus auch bis zum Closing, mit besonderem Blick auf die Erfüllung der vereinbarten aufschiebenden Bedingungen (CPs/Conditions-Precedent)
  • EPC-Verträge (Engineering, Procurement & Construction) zur Absicherung der Planung und Errichtung des Projekts
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen
  • Unterstützung bei Verhandlungen
  • Einreichung von Anträgen oder Widersprüchen bei der Energieregulierungsbehörde sowie anderen Behörden und Netzverwaltern

 

Für Ihre qualifizierte Beratung im Einzelfall stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs jederzeit für ein Beratungsgespräch in Athen oder Berlin und natürlich telefonisch oder per Videokonferenz (Teams, Zoom, Skype) zur Verfügung.