Arbeitsrecht und Lösungen für Ihre HR-Abteilung in Griechenland

Ihr Unternehmen erweitert oder verkürzt seine Geschäftstätigkeit in Griechenland und personelle Entscheidungen müssen nach entsprechender Vorplanung oder im Einzelfall zeitnah umgesetzt werden? Als Syndikus Anwältin oder -anwalt Ihres Unternehmens, HR-Verantwortliche/r oder als Kollegin oder Kollege einer extern beauftragten Kanzlei (aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz) suchen Sie für die einheitliche Umsetzung von Entscheidungen, Vorgaben oder Richtlinien Fachkräfte vor Ort, die als Teil Ihres Teams in Griechenland agieren und Sie in allen relevanten arbeitsrechtlichen Belangen unterstützen?

Bei AP & Generalis betreuen wir in Griechenland zahlreiche Unternehmen (Lebensmittel- und Möbel-Großfilialisten, Unternehmen aus der Tourismus- und Hotelbranche, Handelsunternehmen) und unterstützen diese vollumfassend in allen Fragen des griechischen Arbeitsrechts. Wir vereinen fachliches und betriebswirtschaftliches Know-how mit dem Verständnis für Ihre Branche, Ihre Unternehmenskultur und Ihre Mitarbeiterstruktur. Wir entwickeln für Sie tragfähige und praxisgerechte Lösungen, sei es in arbeitsrechtlichen Einzelfragen, bei komplexen Sachverhalten oder bei (grenzüberschreitenden) Projekten.

In direktem Kontakt mit Ihrer Geschäftsleitung oder Rechtsabteilung unterstützen wir Ihr Unternehmen in Fragen der ordnungsgemäßen Einstellung und Entlassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen für Führungskräfte und Angestellte sowie in Fragen der Minimierung von Risiken (für beide Parteien) im Falle einer Entlassung.

Unsere Expertise umfasst unter anderem auch:

  • Vertragsgestaltung (befristete oder unbefristete Arbeitsverträge für das Personal und für leitende Angestellte, Aufhebungsverträge usw.)
  • Corporate-Governance
  • Betriebsordnungen/interne Unternehmensrichtlinien
  • Kündigungen, Kündigungsschutzfragen
  • Arbeitsrechtsstreitigkeiten
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Disziplinarrecht
  • Arbeitskräfteabbau
  • grenzüberschreitende Transaktionen (Entsendung von Arbeitnehmern)
  • Beratung bei Arbeitsunfällen

Der Fachbereich Arbeitsrecht wird von zwei Partnern und vier Associates der Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt und ist entsprechend in die laufende Beratung der Unternehmen eingegliedert.

Im Bereich Mergers & Acquisitions (M & A) bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen oder Beteiligungen beraten wir die jeweiligen Mutterkonzerne im Rahmen der Due-Diligence in allen arbeitsrechtlichen Belangen; wir prüfen und berichten darüber, ob die  Geschäftsführung des Zielobjekts die nationalen arbeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt und machen auf arbeitsrechtliche Risiken beim Betriebsübergang aufmerksam. (siehe Informationsbroschüre „Betriebsübergang“).

Bei grenzüberschreitenden Insolvenzen setzen wir für ausländische Insolvenzverwaltungen personelle Entscheidungen in Griechenland um.

Unseren Informationsbroschüren zum griechischen Arbeitsrecht in deutscher und englischer Sprache können Sie die Basics des griechischen Arbeitsrechts aus der Praxisperspektive entnehmen.

Für Ihre qualifizierte Beratung im Einzelfall stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs jederzeit für ein Beratungsgespräch in Athen oder Berlin und natürlich telefonisch oder per Videokonferenz (Teams, Zoom, Skype) zur Verfügung.