Mergers and Acquisitions

Erfolg wird geprägt durch klare Zielsetzungen! Ihr Unternehmen soll weiterwachsen und auch in Griechenland durch eine Akquisition oder einen Zusammenschluss expandieren. Für diese komplexen Projekte und Transaktionen suchen Sie eine professionelle lokale Rechtsberatung in deutscher Sprache. Ihrem Bedarf begegnen wir mit maßgeschneiderten rechtlichen Lösungen. Die Beratung unserer Mandantschaft bei nationalen und internationalen Unternehmensakquisitionen und -zusammenschlüssen stellt eine unserer Kernkompetenzen dar.

Unser Gesellschaftsrechts- und M & A-Team berät Sie in allen Phasen der Transaktion effizient, ergebnisorientiert und gerade in komplexen Situationen innovativ, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen. Dabei sind wir in der Lage, Ihnen die landesspezifischen Besonderheiten der griechischen Rechtspraxis zu verdeutlichen, um Ihnen stets einen optimalen Überblick über die Transaktion zu geben.

Unser Gesellschaftsrechts- und M & A-Team verfügt über umfassende Erfahrung in nationalen und internationalen Transaktionen. Die langjährige Deals-Expertise, die unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einbringen, sowie das Vorliegen der in solchen Transaktionen notwendigen Personalkapazitäten unserer Kanzlei machen AP & Generalis zum idealen Begleiter bei Unternehmenskauf bzw. -verkauf sowie Unternehmensverschmelzungen (Mergers & Acquisitions) in Griechenland. Wir betreuen sowohl eine ausländische als auch inländische Mandantschaft bei dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen. Ein für Sie und Ihr Projekt individuell zusammengestelltes Team mit klar verteilten Rollen, geführt von erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, gewährleistet eine professionelle, schnelle sowie effiziente Abwicklung auch von komplexeren Unternehmensakquisitionen. 

Ein deutschsprachiger Partner unserer Rechtsanwaltsgesellschaft steht Ihnen als Teamleiter und Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Daneben verfügen wir jedoch auch über die erforderliche interdisziplinäre Vernetzung und können durch gefestigte Kooperationen zu Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, Notariatskanzleien, Wertgutachter- und Immobilienberatergesellschaften sowie Bauingenieur- und Architekturbüros eine umfassende Beratung in allen Bereichen der Transaktion sicherstellen.

Wir planen und strukturieren den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen und unterstützen Sie auch in den Vertragsverhandlungen, die wir stets lösungsorientiert führen. Im Fall von Transaktionen reicht unsere Expertise von der Legal-Due-Diligence über die Vertragserrichtung bis zur kartellrechtlichen Genehmigung und der Post-Merger-Integration. Unsere Beratung im Bereich M & A umfasst insbesondere:

 

  • Strategische Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung von nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Käuferseite
  • Vorbereitung und Strukturierung der Transaktion
  • Zusammenarbeit mit ihrer Rechtsabteilung oder mit Teams ausländischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei internationalen Transaktionen
  • Durchführung von Due-Diligence anhand eines meist virtuellen oder aber auch physischen Data-Room
  • Unternehmenskauf und –verkauf (Share-Deal oder Asset-Deal)
  • Vertragsgestaltung (von Letter-of-Intent über den Share-Purchase-Agreement/Kaufvertrag bis zum Closingprotokoll)
  • Carve-out und Spin-off
  • Nachfolgeregelungen
  • Umwandlungsmodelle
  • Vertragsverhandlungen
  • Rechtsstreitigkeiten im Nachgang von Transaktionen (M & A-Litigation)
  • Post-Merger-Beratung und -Integration.

Unsere Beratung umfasst jeweils auch die notwendigen fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen für die Umsetzung der Transaktion, falls nach nationalem Recht aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Schwellenwerte erforderlich. Auch gehen Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Beratung meist Hand in Hand, so dass unser Team im Bereich des Arbeitsrechts auch für die erforderlichen Maßnahmen und die Beratung in diesem Bereich sorgt.

Auch der Bereich Tourismus bildet einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. In dieser in Griechenland sehr wichtigen Branche war unsere Rechtsanwaltsgesellschaft bisher in einer Vielzahl nationaler und internationaler Projekte involviert und verfügt daher über besondere Branchenkenntnis und Expertise. Näheres dazu können Sie in der entsprechenden Rubrik lesen.

Für Ihre qualifizierte Beratung im Einzelfall stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs jederzeit für ein Beratungsgespräch in Athen oder Berlin und natürlich telefonisch oder per Videokonferenz (Teams, Zoom, Skype) zur Verfügung.