Flat Tax von 7% für ausländische Rentner mit Steuerwohnsitz in Griechenland

Griechenland beschließt Flat Tax von 7 % für ausländische Rentner, die Ihren Hauptwohnsitz in Griechenland bereits haben oder diesen nach Griechenland verlegen und entsprechend Ihren Steuerwohnsitz in Griechenland melden.

Der neue Art. 5b des griechischen Einkommensteuergesetzes, der seit 31. Juli 2020 in Kraft ist, sieht vor, dass Rentner, die ihren Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegen, in den Genuss einer sogenannten Flat-Tax in Höhe von 7% auf alle ausländischen Einkünfte kommen. Zu diesen Einkünften soll nicht nur die Rente, sondern auch andere Einkünfte die vom Rentner im Ausland erzielt werden, zählen, sodass hier bei entsprechend hohen Einkünften, eine nicht unerhebliche Steuerersparnis eintreten kann. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von im Ausland gelegenen Immobilien sind allerdings auch die entsprechenden Steuerregelungen in dem Herkunftsland des Rentners zu berücksichtigten. 

Um in den Genuss der Flat-Tax zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ursprünglicher Steuerwohnsitz außerhalb von Griechenland (mindestens 5 Jahre innerhalb der letzten 6 Jahre vor Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Griechenland)
  • Verlegung des Steuerwohnsitzes nach Griechenland
  • Nachweis, dass man Rentner ist
  • Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Herkunftsland und Griechenland (ein solches besteht mit Deutschland)

 

Der Antrag kann bis zum 31. März des jeweiligen Jahres beim Finanzamt für nicht in Griechenland ansässige Personen gestellt werden; für 2020 (das Jahr des Inkrafttretens dieses Gesetzes) endete die Antragsfrist am 30. September 2020.

Eine ähnliche Regelung für ausländische Rentner ist auch aus Portugal bekannt, nun schafft auch Griechenland einen entsprechend vergünstigten Steuerrahmen, um Investitionen von Rentnern im griechischen Immobilienmarkt zu begünstigen. Interessant kann die Regelung aber auch für ausländische Rentner sein, die bereits vor Jahren in Griechenland eine Immobilie erworben haben und in Griechenland leben, bisher aber gezögert haben, ihr Einkommen in Griechenland zu versteuern.

Für Ihre qualifizierte Beratung im Einzelfall stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AP & Generalis für ein Beratungsgespräch in Athen oder Berlin und natürlich telefonisch oder per Videokonferenz (Teams, Zoom, Skype) jederzeit zur Verfügung.