Kanzlei für Arbeitsrecht in Griechenland

Rechtssichere Beratung für deutsche Unternehmen bei Einstellung, Beschäftigung und Trennung von Mitarbeitern in Griechenland

Wenn ausländische und insbesondere deutsche Unternehmen in Griechenland Personal einstellen, eine Niederlassung aufbauen oder bestehende Teams arbeitsrechtlich sauber führen möchten, unterstützen wir bei allen wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts in Griechenland. Als wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei bietet AP & Generalis praxisnahe Gesamtlösungen für arbeitsrechtliche Fragestellungen, von der Erstellung von Arbeitsverträgen nach griechischem Recht über die Anpassung von Geschäftsführerverträgen bis zur Vorbereitung von Entlassungen, der Trennung von Führungskräften sowie der Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

Beratung für alle arbeitsrechtlichen Belange Ihres Unternehmens

Von der ersten Personalplanung bis zur laufenden arbeitsrechtlichen Betreuung begleiten wir Unternehmen in Griechenland bei Einstellung, Vertragsgestaltung, Führung von Mitarbeitern und der rechtssicheren Umsetzung personeller Entscheidungen. Unser Fokus liegt auf klaren Strukturen, rechtlicher Compliance und praxistauglichen Gesamtlösungen für den Unternehmensalltag, einschließlich der Vertretung vor der griechischen Arbeitsaufsichtsbehörde und den griechischen Arbeitsgerichten, wenn sich Konflikte nicht vermeiden lassen.

Arbeitsrecht Griechenland: Drei Phasen, ein Ansprechpartner.

PHASE 1

Aufbau, Einstellung und Vertragsstruktur

Wer in Griechenland Mitarbeiter beschäftigt, braucht von Beginn an belastbare arbeitsrechtliche Grundlagen. Wir begleiten Unternehmen beim Aufbau ihrer Personalstruktur, bei der Erstellung von Arbeitsverträgen nach griechischem Recht, bei der Anpassung von Geschäftsführerverträgen an das griechische Arbeitsrecht und bei der Einordnung von Leitungs- und Geschäftsführerfunktionen im griechischen Arbeitsumfeld.

Eintritt in den Beschäftigungsprozess

  • Prüfung des geplanten Beschäftigungsmodells
  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen nach griechischem Recht
  • Anpassung von Geschäftsführerverträgen an das griechische Arbeitsrecht
  • Gestaltung von Vergütung, Arbeitszeit und Nebenleistungen
  • Regelungen zu Probezeit, Befristung und Kündigungsfristen
  • Einordnung von leitenden Angestellten und Geschäftsführerfunktionen
  • Begleitung bei internen Richtlinien und Standarddokumenten
  • Abstimmung mit Payroll, Steuerberatern und HR-Verantwortlichen
  • Strukturierte Vorbereitung für den operativen Start

Ergänzende arbeitsrechtliche Grundlagen

  • Beratung für deutsche Unternehmen mit
  • Niederlassung in Griechenland
  • Prüfung lokaler Anforderungen vor Einstellung von Personal
  • Unterstützung bei grenzüberschreitenden Beschäftigungssachverhalten

Unser Fokus: arbeitsrechtliche Klarheit vor jeder Personalentscheidung.

PHASE 2

Laufende Beschäftigung, Führung und Beendigung

Nach der Einstellung stellen sich regelmäßig Fragen zur täglichen Umsetzung des Arbeitsrechts, zur Führung von Mitarbeitern und zu personellen Veränderungen. Wir begleiten Unternehmen in Griechenland bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen im laufenden Betrieb, bei der Vorbereitung von Entlassungen, bei der Trennung von Führungskräften, bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen sowie bei der rechtssicheren Umsetzung von Trennungsprozessen.

Was Ihr Personalaufbau in Griechenland arbeitsrechtlich benötigt, begleiten wir dauerhaft

  • Laufende Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen

  • Arbeitszeit, Urlaub, Vergütung und variable Modelle

  • Abmahnung, Versetzung und Änderung von Aufgabenbereichen

  • Mutterschutz, Krankheit und sonstige Abwesenheiten

  • Disziplinarmaßnahmen und interne Compliance-Prozesse

  • Vorbereitung von Entlassungen

  • Unterstützung bei der Trennung von Führungskräften

  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen

  • Begleitung bei Geschäftsführer- und Organfragen

  • Koordination mit internen Ansprechpartnern und externen Beratern

Wir begleiten Personalthemen mit Blick auf rechtliche Stabilität, Führbarkeit und saubere Umsetzung.

Welche Themen umfasst das Arbeitsrecht in Griechenland?

Die geeignete arbeitsrechtliche Begleitung hängt davon ab, ob Sie erstmals Personal in Griechenland einstellen, bestehende Arbeitsverhältnisse strukturieren oder personelle Maßnahmen im laufenden Betrieb rechtssicher umsetzen möchten. Für deutsche Unternehmen mit Niederlassung oder Tochtergesellschaft stehen insbesondere Arbeitsverträge nach griechischem Recht, Geschäftsführerverträge, laufende Personalführung, Trennungssituationen sowie die Vertretung in streitigen Verfahren im Vordergrund.

Arbeitsverträge und Einstellung von Mitarbeitern: Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses sollten Vertragsinhalt, Funktion, Vergütung, Arbeitszeit, Probezeit und Berichtslinien klar geregelt werden. Gerade bei neuen Standorten in Griechenland schafft eine saubere Vertragsstruktur die Grundlage für einen rechtssicheren Start.

Geschäftsführer, leitende Funktionen und betriebliche Organisation: Bei Geschäftsführer- und Leitungsfunktionen ist frühzeitig zu prüfen, wie Organstellung, Vertretungsbefugnis, Vergütung und tatsächliche Einbindung arbeitsrechtlich einzuordnen sind. Dazu gehört auch die Anpassung von Geschäftsführerverträgen an das griechische Arbeitsrecht sowie die rechtliche Begleitung bei personellen Veränderungen auf Leitungsebene.

Kündigung, Trennung und laufende Compliance: Sowohl bei personellen Einzelmaßnahmen als auch bei Kündigungen, Umstrukturierungen oder arbeitsrechtlichen Konflikten kommt es auf klare Dokumentation, rechtssichere Verfahren und eine abgestimmte Umsetzung an. Wir unterstützen bei der Vorbereitung von Entlassungen, bei der Trennung von Führungskräften, bei Aufhebungsverträgen sowie bei der Vertretung vor der griechischen Arbeitsaufsichtsbehörde und den griechischen Arbeitsgerichten.

Arbeitsrechtliche Struktur und betriebliche Schnittstellen: Arbeitsrechtliche Fragen in Griechenland sollten nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist die Abstimmung mit Gesellschaftsstruktur, Führungsorganisation, Payroll, internen Richtlinien und den operativen Abläufen vor Ort. Wir beraten arbeitsrechtlich und denken die erforderlichen betrieblichen und organisatorischen Schnittstellen frühzeitig mit.

Ihre Ansprechpartner für Ihren Start in Griechenland

Warum AP Generalis für arbeitsrechtliche Themen in Griechenland

Weil Vertrauen im Ausland kein Zufall ist.

AP Generalis begleitet deutsche Unternehmen, Niederlassungen und Investoren bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Griechenland mit einem deutschsprachigen Team und einer klaren unternehmerischen Perspektive. Die Beratung umfasst die Erstellung von Arbeitsverträgen nach griechischem Recht, die Anpassung von Geschäftsführerverträgen, die laufende Unterstützung im Personalalltag sowie die Begleitung bei personellen Maßnahmen, Trennungsprozessen und Aufhebungsverträgen.

Im Mittelpunkt stehen klare Kommunikation, zügige Abstimmung und eine sachlich orientierte Beratung. Durch die enge Einbindung weiterer relevanter Ansprechpartner können arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und organisatorische Themen koordiniert bearbeitet werden. Wenn es erforderlich ist, übernehmen wir auch die Vertretung vor der griechischen Arbeitsaufsichtsbehörde und den griechischen Arbeitsgerichten.

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie uns gemeinsam klären, wie Ihre Personalstruktur in Griechenland arbeitsrechtlich sauber, organisatorisch tragfähig und im laufenden Betrieb belastbar aufgesetzt werden kann.

Ihr Anwalt in Griechenland: Unsere Kompetenzen in Athen und Berlin

FAQ

Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses sollten insbesondere Vertragsinhalt, Funktion, Vergütung, Arbeitszeit, Berichtslinien, Probezeit und sonstige Beschäftigungsbedingungen rechtlich sauber geregelt werden. Für deutsche Unternehmen mit Niederlassung in Griechenland ist eine frühzeitige Abstimmung der lokalen Anforderungen besonders wichtig.

Ja, bei Geschäftsführer- und Leitungsfunktionen ist zu prüfen, wie Organstellung, Vertretungsbefugnis, Vergütung und tatsächliche operative Einbindung rechtlich einzuordnen und vertraglich abzubilden sind. Eine Anpassung des Geschäftsführervertrags an das griechische Arbeitsrecht kann dabei wesentlich sein.

Zu den wesentlichen Punkten gehören insbesondere Aufgabenbereich, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, Probezeit, Befristung, Vertraulichkeit, Nebenpflichten sowie Regelungen für Änderungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Entlassungen und Trennungen von Führungskräften sollten strukturiert vorbereitet, dokumentiert und rechtlich eingeordnet werden. Entscheidend sind die richtige Verfahrensweise, die vertragliche Ausgangslage und eine abgestimmte Umsetzung, um Risiken für das Unternehmen zu reduzieren.

Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn eine einvernehmliche Trennung rechtssicher und planbar gestaltet werden soll. Dabei sollten Inhalt, Fristen, Abgeltungsfragen und weitere arbeitsrechtliche Folgen sorgfältig geregelt werden.

Ja. Wenn es erforderlich wird, begleiten und vertreten wir Unternehmen vor der griechischen Arbeitsaufsichtsbehörde und vor den griechischen Arbeitsgerichten.