Unternehmen in Griechenland gründen

Rechtssichere Beratung für deutsche Unternehmen beim Markteintritt in Griechenland

Wenn Sie nach Griechenland expandieren möchten und dafür eine Gesellschaft in Griechenland gründen, eine Tochtergesellschaft aufbauen oder eine Niederlassung rechtlich sauber strukturieren möchten, begleiten wir Sie bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragen des Markteintritts. Wir beraten Unternehmer, Geschäftsführer und Investoren bei der Gründung in Griechenland, bei Strukturentscheidungen sowie bei der laufenden rechtlichen Begleitung ihrer Aktivitäten vor Ort.

Expansion Griechenland: Drei Phasen, ein Ansprechpartner.

Von der Wahl der passenden Gesellschaftsform bis zur rechtlichen Umsetzung Ihrer Präsenz in Griechenland begleiten wir deutsche Unternehmen bei Gründung, Strukturierung und laufender gesellschaftsrechtlicher Betreuung. Unser Fokus liegt auf tragfähigen, wirtschaftlich sinnvollen und rechtssicheren Lösungen für grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen.

PHASE 1

Markteintritt und Gründung oder M&A

Der Markteintritt in Griechenland erfordert eine rechtlich belastbare Struktur. Wir beraten bei der Gründung einer Gesellschaft in Griechenland, bei der Wahl der geeigneten Rechtsform sowie bei der Umsetzung einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung.

Gründung und Struktur

  • Gründung und Strukturierung einer Gesellschaft in Griechenland
  • Wahl der geeigneten Gesellschaftsform
  • Beratung zur IKE in Griechenland
  • Begleitung bei der Gründung einer Tochtergesellschaft
  • Beratung zur unselbständigen Zweigniederlassung
  • Gestaltung von Gesellschafter- und Geschaeftsführerstrukturen
  • Haftungsorientierte Strukturplanung
  • Register- und Behördenbegleitung
  • Aufbau operativer Handlungsfähigkeit

Ergänzende Strukturfragen

  • Prüfung, ob eine Tochtergesellschaft oder eine unselbstständige Niederlassung sinnvoller ist
  • Begleitung deutscher Firmen in Griechenland bei konzernbezogenen Strukturentscheidungen
  • Abstimmung gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Schnittstellen

Unser Fokus: rechtliche Stabilität von Beginn an.

PHASE 2

Rechtliche Betreuung
und Expansion

Nach der Gründung beginnt die eigentliche rechtliche Arbeit im operativen Geschäft. Wir begleiten Unternehmen in Griechenland bei Beschlussfassungen, Organfragen, Strukturveränderungen und der weiteren Expansion.

Was Ihr Unternehmen in Griechenland benötigt, begleiten wir dauerhaft

  • Vorbereitung und Umsetzung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Geschaeftsführerfragen und Organhaftung
  • Prüfung interner Compliance-Strukturen
  • Arbeitsrechtliche Entscheidungen mit gesellschaftsrechtlichem Bezug
  • Immobilienerwerb oder Anmietung von Betriebsflächen
  • Expansion von Standorten und Filialnetzen
  • Koordination mit Steuerberatern und anderen Beratern
  • Rechtliche Prüfung bestehender Niederlassungsstrukturen

Wir agieren als strategischer Sparringspartner der Geschäftsleitung.

Unser Fokus: rechtliche Stabilität von Beginn an.

PHASE 3

Verkauf
oder
Nachfolge

Strategischer Vorbereitung:

  • Analyse und Optimierung der Gesellschaftsstruktur
  • Identifikation und Bereinigung rechtlicher Risiken
  • Vorbereitung auf Käufer-Due-Diligence
  • Strukturierung der Transaktionsarchitektur

Transaktionsgestaltung:

  • Share Deal oder Asset Deal
  • Kaufpreismechanismen (Locked Box / Closing Accounts)
  • Earn-out-Strukturen
  • Garantiekataloge und Freistellungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Geschäftsführerverträge nach Closing

Welche Struktur ist für Ihr Unternehmen in Griechenland sinnvoll?

Die geeignete Struktur hängt von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrer Haftungsstrategie und dem geplanten Umfang Ihrer Aktivitäten in Griechenland ab. Für deutsche Unternehmen kommen je nach Zielsetzung insbesondere Tochtergesellschaft, IKE oder unselbstständige Zweigniederlassung in Betracht.

Tochtergesellschaft in Griechenland
Eine Tochtergesellschaft ist regelmäßig dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen langfristig mit eigener Präsenz am Markt auftreten und operative Tätigkeiten in Griechenland aufbauen möchte.

IKE Griechenland
Die IKE ist eine flexible Gesellschaftsform, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine praktikable und haftungsbeschränkte Struktur bieten kann.

Unselbständige Zweigniederlassung
Eine unselbständige Zweigniederlassung kann geeignet sein, wenn ein bestehendes Unternehmen seine Aktivitäten in Griechenland erweitern möchte, ohne unmittelbar eine rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft zu gründen.

Gesellschaftsrechtliche Struktur und steuerliche Schnittstellen
Bei grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen sollten gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragen von Beginn an abgestimmt werden. Dies betrifft insbesondere die Wahl der Struktur, Betriebsstätten fragen sowie die praktische Relevanz des Doppelbesteuerungsabkommens Griechenland. Wir beraten gesellschaftsrechtlich und denken die erforderlichen Schnittstellen frühzeitig mit.

Ihre Ansprechpartner für Ihren Start in Griechenland

Warum AP Generalis für gesellschaftsrechtliche Strukturen in Griechenland

Weil Vertrauen im Ausland kein Zufall ist.

AP Generalis begleitet deutsche Unternehmen bei unternehmerischen Aktivitäten in Griechenland mit einem deutschsprachigen Team aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit internationaler Berufserfahrung. Die Beratung umfasst die rechtliche Strukturierung des Markteintritts, die laufende Begleitung im operativen Geschäft sowie die Unterstützung bei Veränderungen der Gesellschaftsstruktur.

Dank eines belastbaren Netzwerks aus Steuerberatern, Notaren sowie weiteren Spezialisten können rechtliche und wirtschaftliche Themen koordiniert bearbeitet werden. Im Mittelpunkt stehen klare Kommunikation, zügige Abstimmung und eine unternehmerisch orientierte Beratung.

Mehr darüber lesen >

Ihr nächster Schritt: Lassen Sie uns gemeinsam klären, wie Ihre Struktur in Griechenland rechtlich stabil und zukunftssicher aufgestellt werden kann.

Ihr Anwalt in Griechenland: Unsere Kompetenzen in Athen und Berlin

FAQ

Die Wahl der geeigneten Rechtsform für den Markteintritt oder die Expansion eines deutschen Unternehmens in Griechenland hängt maßgeblich von der geplanten Geschäftstätigkeit, der Unternehmensstruktur sowie etwaigen Finanzierungs- und Fördervorhaben ab.

In der Praxis stellt die griechische Private Kapitalgesellschaft (auf Griechisch: I.K.E.) in den meisten Fällen die bevorzugte und zugleich flexibelste Rechtsform dar. Sie zeichnet sich durch geringe Gründungsanforderungen, beschränkte Haftung der Gesellschafter sowie eine hohe organisatorische Flexibilität aus und eignet sich insbesondere für mittelständische Unternehmen sowie Tochtergesellschaften im operativen Geschäft.

Im Zusammenhang mit staatlichen Förderprogrammen, insbesondere im Rahmen von ESPA-Förderungen, kann im Einzelfall jedoch die Wahl einer anderen Gesellschaftsform erforderlich oder zweckmäßiger sein, da bestimmte Programme spezifische strukturelle oder formale Voraussetzungen vorsehen. Für größere Investitionsvorhaben sowie komplexere Unternehmensstrukturen wird häufig die Aktiengesellschaft (bzw. Societe Anonyme oder S.A. -auf Griechisch: A.E.) gewählt. Insbesondere im Zusammenhang mit Finanzierungen, einschließlich der Aufnahme von Bankdarlehen oder der Begebung von Anleihen, bevorzugen Kreditinstitute in der Praxis regelmäßig die Struktur der S.A., da diese eine höhere Standardisierung, Transparenz und Kapitalmarktorientierung bietet.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der für Ihr Vorhaben optimal geeigneten Rechtsform und begleiten Sie sowohl bei der rechtlichen Strukturierung als auch bei der praktischen Umsetzung Ihres Markteintritts oder Ihrer Expansion in Griechenland.

Die IKE ist eine flexible Gesellschaftsform in Griechenland, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine praktikable und haftungsbeschränkte Lösung darstellen kann.

Eine unselbstständige Zweigniederlassung kann sinnvoll sein, wenn ein bestehendes Unternehmen seine Aktivitäten in Griechenland erweitern möchte, ohne eine rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft zu gründen.

Vor der Gründung sollten insbesondere Gesellschaftsform, Gesellschafterstruktur, Vertretungsverhältnisse, Registeranforderungen und die operative Ausgestaltung der Gesellschaft geprüft werden.

Die Liquidation einer Zweigniederlassung erfordert eine geordnete rechtliche Beendigung der Aktivitäten in Griechenland. Die notwendigen Schritte hängen von der konkreten Struktur und der Einbindung in das Stammhaus ab.

Die meisten Gesellschaftsformen können in Griechenland in einer standardisierten Version mit einem vorformulierten Gesellschaftsvertrag über das „One-Stop-Shop“-Verfahren der griechischen Industrie- und Handelskammer gegründet werden. Wenn dieses Verfahren genutzt wird, sind die allgemeinen Gründungskosten sehr gering.

Beispielhaft lassen sich die Kosten für die Gründung einer I.K.E.-Gesellschaft (vergleichbar mit der deutschen UG – Unternehmergesellschaft) wie folgt darstellen:

  • 16 Euro – einmalige Gründungsgebühren 
  • 100 Euro – jährliche Gebühr, zahlbar an die Handelskammer.

Darüber hinaus können im Falle der Beauftragung einer Rechtsanwaltsgesellschaft zusätzliche Kosten entstehen. Diese betreffen insbesondere die rechtliche Beratung bei der Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform, die Erstellung und Umsetzung von Vollmachten sowie der erforderlichen Dokumentation, die Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen oder erforderlicher Bekanntmachungen sowie die Unterstützung bei der Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer griechischen Bank.

Die Dauer der Gründung einer Tochtergesellschaft in Griechenland hängt maßgeblich von der gewählten Gesellschaftsform sowie vom Umfang und der ordnungsgemäßen Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen ab. Im Rahmen des standardisierten One-Stop-Shop-Verfahrens kann die eigentliche Gründung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, innerhalb kürzester Zeit erfolgen.

Von zentraler Bedeutung sind insbesondere die Vollmachten der Gesellschafter und Geschäftsführer, da diese sowohl für die Erteilung griechischer Steuernummern als auch für die Gesellschaftsgründung im engeren Sinne erforderlich sind. Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft durch eine ausländische Muttergesellschaft sind zudem die entsprechenden Legalisierungsunterlagen der Muttergesellschaft erforderlich. Diese müssen für die Verwendung in Griechenland mit einer Apostille versehen werden (gilt für Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind).

Sobald die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Gründungsprozess in der Regel zeitnah umgesetzt werden. Die steuerliche Registrierung der ausländischen Muttergesellschaft sowie – im Falle von natürlichen Personen – der weiteren Gesellschafter beim griechischen Finanzamt erfolgt üblicherweise innerhalb von etwa fünf Werktagen. Die anschließende Gründung der Gesellschaft über das One-Stop-Shop-Verfahren kann sodann innerhalb weniger Stunden abgeschlossen werden. Mit der Eintragung erhält die Gesellschaft unmittelbar sowohl eine Handelsregisternummer als auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die insbesondere für innergemeinschaftliche Leistungen von Bedeutung ist.

Zeitlich umfangreicher kann hingegen die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer griechischen Bank sein, da diese von bankinternen Prüfungsprozessen abhängig ist. Gerne unterstützen wir Sie hierbei und bieten Ihnen erprobte, effiziente Lösungen in Zusammenarbeit mit unseren kooperierenden Banken an.

Das Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland kann bei grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen etwa für Betriebsstättenfragen, Gewinnausschüttungen und konzernbezogene Sachverhalte relevant sein. Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Fragen sollten daher frühzeitig abgestimmt werden.

Der Erwerb eines Unternehmens in Griechenland erfolgt in der Regel im Rahmen eines strukturierten Transaktionsprozesses, der sowohl rechtliche als auch steuerliche und wirtschaftliche Aspekte umfasst. Je nach Zielsetzung des Investors kann der Unternehmenskauf entweder als Anteilskauf (Share Deal) oder als Erwerb einzelner Vermögenswerte (Asset Deal) ausgestaltet werden.

Zu Beginn steht üblicherweise eine rechtliche, steuerliche und finanzielle Due-Diligence-Prüfung, im Rahmen derer das Zielunternehmen umfassend analysiert wird. Auf dieser Grundlage werden die wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Parameter der Transaktion festgelegt und in einem Unternehmenskaufvertrag (Share Purchase Agreement oder Asset Purchase Agreement je nach dem Wunsch des Investors) verbindlich geregelt.

Der Abschluss des Kaufvertrags erfolgt häufig unter aufschiebenden Bedingungen, etwa der Einholung erforderlicher Genehmigungen oder Zustimmungen. Nach Eintritt dieser Bedingungen wird die Transaktion vollzogen (Closing). Im Falle eines Anteilskaufs richtet sich die Übertragung der Aktien bzw. der Gesellschaftsanteile nach den jeweils anwendbaren gesellschaftsrechtlichen Vorschriften, insbesondere in Abhängigkeit von der jeweiligen Gesellschaftsform, da unterschiedliche Form- und Publizitätserfordernisse bestehen können. Bei einem Asset Deal sind hingegen die einzelnen Vermögensgegenstände gesondert zu übertragen, was je nach Art der Vermögenswerte zusätzliche Formalitäten erfordern kann.

Wir begleiten Sie während des gesamten Transaktionsprozesses in Griechenland umfassend und praxisorientiert. Unsere Leistungen umfassen insbesondere die Durchführung und Koordination der Due Diligence, die rechtliche Strukturierung der Transaktion, die Erstellung und Verhandlung der Vertragsdokumentation sowie die Begleitung des Closings und der anschließenden Umsetzung. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei sämtlichen behördlichen Verfahren, Registrierungen und der Integration der erworbenen Gesellschaft in Ihre bestehende Unternehmensstruktur. Abschließend können wir Sie auf Wunsch auch bei der steuerlichen Due- Diligence- Prüfung unterstützen, welche von unserer kooperierenden Steuerberaterkanzlei Avatax S.A. übernommen wird.

Bei Unternehmenskäufen und -verkäufen erfolgt die steuerliche Begleitung in enger Zusammenarbeit innerhalb unseres ETL-Netzwerks, insbesondere mit der ETL-Steuerberatungskanzlei Konstantin Sigalas & Partner. Dadurch stellen wir eine koordinierte rechtliche und steuerliche Beratung sicher und gewährleisten eine optimale Strukturierung der jeweiligen Transaktion unter Berücksichtigung der griechischen und internationalen rechtlichen und finanziellen bzw. steuerlichen Rahmenbedingungen.